Pfand

Pfand
n
залог, заклад
- als Pfand nehmen
- ein Pfand verlängern

Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • Pfand — Pfand …   Deutsch Wörterbuch

  • Pfand — bezeichnet: Pfand (Recht), eine Sache, Forderung oder ein Recht im Eigentum einer bestimmten Person Einwegpfand oder Dosenpfand, die Hinterlegung eines Geldbetrags für Einweg Getränkebehälter Flaschenpfand, die Hinterlegung einer Geldbetrags für… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfand — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Pfand — Sn std. (8. Jh.), mhd. pfant ( des), ahd. pfant, as. pant Entlehnung. Vermutlich früh entlehnt aus l. pondus (zu l. pendere wägen ), das außer Gewicht auch Gleichgewicht u.ä. bedeuten konnte. Das Pfand wurde also als Gegengewicht o.ä. aufgefaßt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfand — (Pfandsache, Pfandobjekt), ein fremdes Wertobjekt, das dem Gläubiger für seine Forderung haftet. Als P. kann gegeben werden eine bewegliche Sache, eine Mehrheit beweglicher Sachen (Bibliothek, Herde etc.), ein Grundstück, eine Mehrheit von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfand — Pfand, der Gegenstand, welcher dem Gläubiger (Pfandgläubiger) für seine Forderung haftet. Neben dem freiwilligen Pfandrecht (durch Pfandvertrag oder Testament) kann auch ein notwendiges platzgreifen durch gerichtliche Vollstreckung eines… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfand — Pfand, im Rechtswesen Sache und deren Zubehör, auf welche der Gläubiger ein dingliches Recht erhält; das Pf. recht an einer Sache dient zum Schutze von Forderungen in der Weise, daß, wenn der Schuldner nicht zur Zeit bezahlt, die P.sache verkauft …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfand — 1. Auf ein fressend Pfand muss man nicht leihen. 2. Das erste Pfand das beste. Insofern der zweite Gläubiger erst etwas erhalten kann, wenn der erste befriedigt ist. Holl.: De eerste zijn de beste panden, niets toch gaat voor de eerste trouw.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfand — Unterpfand; Verpfändung; Sicherheit; Kaution; Einsatz; Hinterlegung * * * Pfand [pf̮ant], das; [e]s, Pfänder [ pf̮ɛndɐ]: 1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient: jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten …   Universal-Lexikon

  • Pfand — Pfạnd das; (e)s, Pfän·der; 1 etwas (Wertvolles), das man jemandem als Garantie dafür gibt, dass man sein Versprechen hält ≈ ↑Sicherheit (6) <jemandem ein Pfand geben; ein Pfand einlösen, auslösen; etwas als Pfand behalten> 2 eine Summe… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache


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